Die wichtigsten Fakten in Kürze :
- Wenn Sie den Anbieter wechseln, laufen Sie nicht Gefahr, dass Sie ohne Strom oder Gas dastehen.
- Ein passendes Angebot zu finden, ist aufgrund der hohen Energiepreise derzeit nicht einfach.
- In der Regel können Sie Ihren neuen Anbieter bitten, Ihren derzeitigen Strom- oder Gasvertrag zu kündigen. Sie müssen jedoch immer selbst eine Kündigungsfrist einhalten.
Besteht die Gefahr eines Gas- oder Stromausfalls, wenn ich den Anbieter wechsle?
Ein Gas- oder Stromausfall aufgrund eines Anbieterwechsels ist ausgeschlossen. In Deutschland ist die Energieversorgung gesetzlich geregelt. Im Zweifelsfall werden Sie von dem sogenannten Grundversorger Ihres Ortes versorgt. Aus technischer Sicht ändert sich durch einen Anbieterwechsel nichts an der Strom- oder Gasversorgung Ihres Haushalts. Es gibt also keinen Qualitätsunterschied. Außerdem muss niemand zu Ihnen nach Hause kommen und der Wechsel ist kostenlos.
Wie lange dauert es, den Anbieter zu wechseln?
Der eigentliche Wechsel des Versorgers sollte nicht länger als drei Wochen dauern. Dies gilt allerdings nur für den eigentlichen Wechselprozess, ab dem Zeitpunkt, an dem Ihr neuer Energielieferant den Netzbetreiber kontaktiert. Wann der Wechsel für Sie abgeschlossen ist, hängt natürlich auch von der Restlaufzeit und der Kündigungsfrist Ihres derzeitigen Strom- oder Gasvertrags ab.
Wie läuft der Wechsel des Anbieters ab?
Es gibt mittlerweile Dienstleister, die den Anbieterwechsel für Sie durchführen. Sie haben sowohl Vor- als auch Nachteile.
Wenn Sie selbst den Anbieter wechseln, gehen Sie wie folgt vor:
1. Bereiten Sie die Daten vor und legen Sie die Vertragsbedingungen fest.
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre letzte Strom- oder Gasrechnung bereithalten. Auf ihr ist auch die nächste Möglichkeit angegeben, Ihren aktuellen Vertrag zu kündigen. Wenn Sie noch länger als drei Monate an Ihren alten Strom- oder Gasanbieter gebunden sind, sollten Sie Ihre Suche nach einem neuen Energieversorger entsprechend verschieben. In der Zwischenzeit können sich die Angebote auf dem Markt ändern.
Wenn Sie gerade erst eingezogen sind oder noch nie den Tarif gewechselt haben, werden Sie wahrscheinlich vom Grundversorger in der sogenannten Grundversorgung beliefert. Sie können den Vertrag dann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.
Informieren Sie sich über verbraucherfreundliche Vertragsbedingungen, damit Sie einen guten und passenden Tarif wählen können.
Um Ihre aktuellen Preise mit den neuen Angeboten vergleichen zu können, benötigen Sie lediglich Ihre Postleitzahl und Ihren jährlichen Energieverbrauch. Diesen Verbrauch finden Sie auf Ihrer Gas- oder Stromrechnung. Wenn diese nicht ein ganzes Jahr umfasst, können Sie die Werte für Haushaltsstrom einfach hochrechnen. Bei Gas müssen Sie berücksichtigen, dass der Gasverbrauch nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt ist. Mehr dazu finden Sie weiter unten im Abschnitt „Besonderheiten beim Wechsel des Gasanbieters“. Dies gilt auch für den Heizstrom.
Wenn Sie Ihren Verbrauch überhaupt nicht kennen, wählen Sie Standardwerte, die z. B. auf Online-Tarifportalen angeboten werden. Diese basieren beim Strom auf der Anzahl der Personen und beim Gas auf der Größe der Wohnung. Sie können sich auch bei der kostenlosen Energieberatung der Verbraucherzentralen beraten lassen.
2. Wählen Sie einen neuen Tarif
Auf dieser Seite haben wir zusammengefasst, wie Sie vorgehen müssen und worauf Sie achten sollten, um das für Sie passende Angebot zu finden.
Wenn Sie ein passendes Angebot gefunden haben, überprüfen Sie auf der Internetseite des Anbieters, ob die Angaben dort mit denen des Tarifrechners übereinstimmen. Wenn es Unterschiede gibt, obwohl der Tarif nicht als Exklusivangebot dieses Vergleichsportals angegeben war, fragen Sie direkt beim Anbieter nach.
Wenn Sie Ihre Wahl getroffen haben, machen Sie einen Screenshot der wichtigsten Merkmale des Tarifs, insbesondere der Bonusbedingungen. Vergleichen Sie diesen Screenshot dann mit der Auftragsbestätigung. Dieses Foto kann nützlich sein, falls es zu Unstimmigkeiten mit dem neuen Anbieter kommt.
3. Vertrag abschließen und alten Vertrag kündigen
Sobald Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie den neuen Vertrag entweder direkt beim Anbieter oder in einigen Fällen über das Tarifportal abschließen. Für solche Wechsel erhält das Portal in der Regel eine Provision. In jedem Fall kündigt der neue Anbieter für Sie Ihren bisherigen Vertrag, wenn Sie ihm eine entsprechende Vollmacht erteilen.
Achtung: Fristkritische Kündigungen müssen von Ihnen erklärt werden! Auch bei Sonderverträgen muss der Energielieferant Ihnen die Kündigung nun so schnell wie möglich schriftlich bestätigen („innerhalb einer Woche“). Wenn die Kündigungsfrist bald abläuft und es sonst zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommen würde, sollten Sie lieber selbst kündigen. Das gilt auch für Sonderkündigungen, die Sie ohne Frist erklären können.
Wenn Sie aufgrund einer angekündigten Preiserhöhung kündigen, sollten Sie sich nicht auf einen neuen Anbieter verlassen und sicherheitshalber selbst kündigen. Ein Teil der Anbieter nimmt keine Ummeldung vor, wenn Sie aufgrund eines Sonderkündigungsrechts kündigen möchten. Informieren Sie den neuen Anbieter in jedem Fall darüber, dass Sie Ihren Vertrag bereits gekündigt haben. Häufig können Sie auf dem Bestellformular des neuen Anbieters einen entsprechenden Vermerk ankreuzen, z. B.: „Ich habe meinen alten Vertrag bereits selbst gekündigt“.
Der neue Strom- oder Gasvertrag ist in der Regel abgeschlossen, sobald der neue Anbieter Ihnen eine Vertragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Lieferbeginn geschickt hat.
Sie sollten die Preise und Vertragsbedingungen noch einmal mit den Angaben in der Bewerbung für das Angebot vergleichen und sich bei Unstimmigkeiten mit dem neuen Anbieter in Verbindung setzen.
Der alte Lieferant stellt eine Abschlussrechnung aus. Dafür hat er bis zu sechs Wochen nach Abschluss der Lieferung Zeit.
4. Beachten Sie das Widerrufsrecht.
Wenn Sie den Vertrag online abgeschlossen haben, haben Sie das Recht, ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Das gilt nicht nur für Online-Verträge, sondern immer dann, wenn es sich um einen sogenannten Fernabsatzvertrag handelt. Dazu gehören Verträge, die Sie per E-Mail, SMS, Fax oder Brief abschließen. Sie haben auch dann ein Widerrufsrecht, wenn Sie den Vertrag außerhalb der Geschäftsräume abschließen, z. B. auf dem Weg zu Ihnen nach Hause.
Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie ordnungsgemäß über den Widerruf informiert wurden, widerrufen. In der Regel ist dies der Tag des Vertragsabschlusses, da Sie regelmäßig mit der Auftragsbestätigung eine Belehrung über Ihr Widerrufsrecht sowie ein Widerrufsformular erhalten. Wenn Sie den Vertrag hingegen in den Geschäftsräumen des Anbieters abgeschlossen haben, haben Sie kein Widerrufsrecht.
5. Übermitteln Sie die Zählerstände.
Lesen Sie am Tag des Wechsels den Zählerstand ab. Um Missverständnisse zu vermeiden, teilen Sie den Zählerstand dem zuständigen Netzbetreiber, dem alten und dem neuen Strom- oder Gaslieferanten mit.
6. Lassen Sie die Daten löschen (empfohlen für Personen, die häufig den Anbieter wechseln)
Verbraucherorganisationen erhalten immer wieder Informationen, dass Kunden trotz guter Bonität von Energieanbietern abgewiesen werden. Ein möglicher Grund: Personen, die häufig den Anbieter wechseln und jedes Jahr einen Wechselbonus mitnehmen, sind für die Energielieferanten nicht attraktiv und werden von einigen Unternehmen abgelehnt. Wenn Sie häufig den Energieversorger wechseln, sollten Sie Ihre früheren Energieversorger kontaktieren und sie bitten, Ihre persönlichen Daten zu löschen. Dazu können Sie diesen Musterbrief verwenden. Sie können die Löschung überprüfen, indem Sie Ihren ehemaligen Energieversorger um Informationen bitten.
7. Behalten Sie den neuen Wechsel im Auge.
Sie sollten sich den nächstmöglichen Kündigungstermin oder das Datum, an dem Sie wieder Preise vergleichen möchten, im Kalender markieren, um keine Fristen zu verpassen.