Neue Fördervoraussetzungen ab Januar 2023
Folgend eine kurze Zusammenfassung der wichtigen Änderungen für die Bun-
desförderung für effiziente Gebäude zum 30.12.2022:
- Die Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz beträgt jetzt 30%.
- Bonus von 10% erhält man für den Austausch funktionierender Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen.
- Für Gasheizungen erhält man den Bonus in Höhe von 10%, wenn die Heizung bei Antragsstellung mindestens 20 Jahre alt ist.
- Voraussetzung für den Bonus ist die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Heizung.
- Nach dem Austausch der Heizung darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen versorgt werden.
- 5% Bonusförderung für die Umsetzung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
- Die Förderung der Heizungsoptimierung ist nur noch auf Gebäude mit maximal 5 Wohneinheiten beschränkt.
- Der hydraulische Abgleich kann nicht mehr nach dem vereinfachten Verfahren A durchgeführt werden, sondern muss zwingend nach Verfahren B durchgeführt werden.
- Für die Fachunternehmer (Heizungsbauer) gibt es allgemeine und spezielle umzusetzende technische Mindestanforderungen und zusätzliche Leistungen, die der Fachunternehmer bestätigen muss. Ist dies im Zweifel allen Heizungsbauern bekannt? Dazu im Download-Bereich die relevanten Richtlinie.